Unsere Mitgliederversammlung nach § 11 Z 1 unserer Statuten findet am 19. Februar 2025 um 18:00 statt.
Nach § 11 Z 5 der Statuten gilt:
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der dem Vereine angehörigen ordentlichen Mitglieder anwesend ist.
Sollte die Mitgliederversammlung zu dem angekündigten Zeitpunkt nicht beschlussfähig sein, so findet die Mitgliederversammlung 30 Minuten später am gleichen Ort mit unveränderter Tagesordnung statt, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
Nach § 13 Z 4 endet mit dieser Mitgliederversammlung die Funktionsperiode des Vorstandes („Leitungsorgan“), weshalb es zur Neuwahl der Vorstandes kommen wird.
Anträge für die Mitgliederversammlung müssen nach § 11 Z 7 der Statuten spätestens mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin, das ist der 5. Februar 2026, schriftlich bei der Vereinsleitung eingebracht werden. Anträge, die am Versammlungstag eingebracht werden, können wohl einer Beratung unterzogen werden, doch kann eine Beschlussfassung darüber erst in der nächsten Mitgliederversammlung erfolgen.