Fahrtgenehmigung für ImkerInnen zu den Bienenständen

Ausnahmeregelung zur Versorgung der Bienenvölker!

Nachdem unsere Bewegungsfreiheit nun eingeschränkt ist, hat die Biene Österreich eine, auf die Ausnahmeregelungen des Ministeriums abgestimmte Fahrgenehmigung für die Fahrt zu den Bienenständen veröffentlicht. Diese ist auf der Homepage Biene Österreich abrufbar.

Laut Biene Österreich ist diese Genehmigung gemeinsam mit eurem Einheitswertbescheid oder zumindest eurer VIS-Meldung im Auto mitzuführen und bei einer Polizeikontrolle vorzuzeigen.