Tagungsprogramm siehe: www.erwerbsimkerbund.at

Der Eigentümer eines Bienenvolkes ist verpflichtet, der Landwirtschaftskammer Wien bis längstens 30. April jeden Jahres die Zahl der von ihm gehaltenen Bienenvölker schriftlich bekanntzugeben.

Der Eigentümer eines Bienenvolkes ist verpflichtet, der Landwirtschaftskammer Wien bis längstens 30. April jeden Jahres die Zahl der von ihm gehaltenen Bienenvölker schriftlich bekanntzugeben.

Der Eigentümer eines Bienenvolkes ist verpflichtet, der Landwirtschaftskammer Wien bis längstens 30. April jeden Jahres die Zahl der von ihm gehaltenen Bienenvölker schriftlich bekanntzugeben.

Erhebungsstichtag 30. April:
Die am 30. April gezählten „insgesamt betreuten Bienenvölker“ sind spätestens am folgenden 30. Juni im VIS einzugeben.

Erhebungsstichtag 31. Oktober:
Die am 31. Oktober gezählten „insgesamt betreuten Bienenvölker“ sind spätestens am folgenden 31. Dezember im VIS einzugeben.