Details unter www.apitherapie.at

Details bei der Messe Wieselburg

Tagungsprogramm siehe: www.erwerbsimkerbund.at

Der Eigentümer eines Bienenvolkes ist verpflichtet, der Landwirtschaftskammer Wien bis längstens 30. April jeden Jahres die Zahl der von ihm gehaltenen Bienenvölker schriftlich bekanntzugeben.

Der Eigentümer eines Bienenvolkes ist verpflichtet, der Landwirtschaftskammer Wien bis längstens 30. April jeden Jahres die Zahl der von ihm gehaltenen Bienenvölker schriftlich bekanntzugeben.

Der Eigentümer eines Bienenvolkes ist verpflichtet, der Landwirtschaftskammer Wien bis längstens 30. April jeden Jahres die Zahl der von ihm gehaltenen Bienenvölker schriftlich bekanntzugeben.