Erhebungsstichtag 30. April:
Die am 30. April gezählten „insgesamt betreuten Bienenvölker“ sind spätestens am folgenden 30. Juni im VIS einzugeben.

Erhebungsstichtag 31. Oktober:
Die am 31. Oktober gezählten „insgesamt betreuten Bienenvölker“ sind spätestens am folgenden 31. Dezember im VIS einzugeben.