Ausnahmeregelung zur Versorgung der Bienenvölker!

Nachdem unsere Bewegungsfreiheit nun eingeschränkt ist, hat die Biene Österreich eine, auf die Ausnahmeregelungen des Ministeriums abgestimmte Fahrgenehmigung für die Fahrt zu den Bienenständen veröffentlicht. Diese ist auf der Homepage Biene Österreich abrufbar.

Laut Biene Österreich ist diese Genehmigung gemeinsam mit eurem Einheitswertbescheid oder zumindest eurer VIS-Meldung im Auto mitzuführen und bei einer Polizeikontrolle vorzuzeigen.

Bienenuntersuchung 2020

Am Samstag, den 29.Februar 2020 um 9 Uhr, fand die jährliche Nosema Bienuntersuchung im Vereinshaus statt – natürlich kostenlos für alle Vereinsmitglieder.

Wie jedes Jahr, wurde dieser Service intensiv genutzt – 26 Imkerinnen und Imker brachten insgesamt 101 Proben mit.

Nosema Erreger können betroffene Bienenvölker erheblich schwächen, es handelt sich dabei um eine Darmerkrankung bei erwachsenen Bienen.

Welche Vorbereitungen waren zu treffen?

  1. Mitzubringen waren ca. 20 Stück Bienenproben von jedem Volk
  2. Nur die abgeschnittenen Hinterleiber wurden in einem Behältnis (z.B. einer Zündholzschachtel) übergeben
  3. Das Behältnis wurde mit einer laufenden Nummer (Stocknummer) und mit dem Namen des Imkers/der Imkerin versehen
  4. Längere Aufbewahrung der Proben vor der Untersuchung sollten nur im Tiefkühlfach erfolgen
  5. Proben von – mit Oxalsäure behandelten – Völkern waren mit „OX“ gesondert gekennzeichet

Was passierte bei der Untersuchung?

  1. Die Bienenhinterleiber wurden mit ganz wenig Flüssigkeit zerstößelt
  2. Eine Probe der  flüssigen Masse wurde (ohne Körperteile) auf einen Objektträger aufgebracht – dabei halfen alle Vereinsmitglieder fleißig zusammen
  3. Unter dem Mikroskop machten sich dann unsere fachkundigen Experten auf die Suche nach Nosema Sporen
  4. 13 Proben (von insgesamt 101 Proben) wurden positiv auf Nosema getestet – hier sieht man wieder die Wichtigkeit der Untersuchung!

Was ist zu tun, wenn ein Nosema Erreger bei einem Bienenvolk festgestellt wird?

  • Es gibt keine medizinische Behandlung
  • Ein Tipp von Gustav: bei einem Flugwetter um die 15°C, dem betroffenen Bienenvolk ca. 1/2 bis 1 Liter (dünn)flüssiges Futter geben. Das motiviert die Bienen, um zum Abkoten den Stock zu verlassen. Die Gesunden kommen zum Stock zurück, die an Nosema erkrankten Bienen, schaffen es nicht mehr zurück.
  • Als vorbeugende Maßnahme ist unbedingt auf die Stockhygiene zu achten!

Weitere Informationen zu Nosema findet ihr auch auf der AGES Homepage.

Vielen Dank für eure Mitarbeit und Unterstützung – 2021 ist es wieder soweit!

Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2020 steht nun fest. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Der Vorstand bittet um Überweisung des Mitgliedsbeitrages 2020 bis 31.1.2020 auf unser Vereinskonto (IBAN: AT55 2011 1295 3277 0300, BIC: GIBAATWWXXX).

Eine Empfehlung vom Trachtwart.
(Bitte auf das Bild klicken um die komplette Abbildung zu sehen)

Voraussetzung für gesunde Bienenvölker, sowie reichlichen und hochwertigen Honigertrag, ist in erster Linie ein lückenloses Nahrungsangebot für die Bienen, vom zeitigen Frühjahr bis zum späten Herbst.

Prof. Günter Pritsch, Experte für Trachtpflanzen, stellt über 220 Bienenweidepflanzen in Text und Bild vor.
Umfassende Trachtfließbandtabellen geben Auskunft über Blütezeit, Nektar- und Pollenwerte der Pflanzen und helfen dem Imker bei der Standort- und Pflanzenauswahl.

Die zahlreichen Fotos und Zeichnungen machen das Bestimmen leicht und sicher. 220 Trachtpflanzen erkennen und bewerten. Extra: Mit Blühzeiten Tabellen

Prof. Günter Pritsch, Bienenweide
ISBN 978-3-440-15991-0
Euro 25,70

Wir dürfen an dieser Stelle an den Mitgliedsbeitrag für 2019 erinnern und bitten um
Überweisung bis spätestens 31. Jänner 2019.

Bis 50 Völker gelten folgende Beiträge:

  • mit Zeitung € 67,00
  • ohne Zeitung € 47,10

Der Mitgliedsbeitrag für den/die Partner/in (Partnerschaftsbonus) beträgt € 37,00.

Zusätzlicher Versicherungsblock bei mehr als 50 Völkern (je 50 Völker) € 15,00.

Konto: IBAN: AT55 2011 1295 3277 0300
BIC: GIBAATWWXXX

Bitte im Feld „Zahlungsreferenz“ bzw. „Verwendungszweck“ den vollständigen Namen und die Völkeranzahl anführen.

Das Ende der Überweisungsfrist für Mitgliedsbeiträge ist der 31.1.2019.